AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen, sofern und soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen treffen. Entgegenstehende allgemeine Vertragsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
1. Preise
Unsere Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind in € angegeben und gelten, falls nicht anders vermerkt, für jeweils 1 Verkaufseinheit der einzelnen Artikel. Sie sind freibleibend; bei Lohn- und Materialpreisänderungen behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verpackung.
Etwa bewilligte Sonderpreise oder Rabatte sowie Frachtvergütungen kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder Zahlungsverzug (§ 284 BGB) und bei gerichtlicher Beitreibung in Wegfall. Die gleichen Rechtsfolgen treten am 31. Tag nach der Fälligkeit der Rechnung ein.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich "frei Haus gegen Berechnung der Versandkosten".
Unsere Lieferverpflichtungen haben wir mit dem Ausgang unserer Ware aus dem Werk, dem Lager oder mit der Übergabe an einen Spediteur erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt geht jede Gefahr auf den Käufer über, auch wenn wir im Interesse des Käufers eine Frei-Haus-Lieferung vornehmen.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind ausschließlich per PayPal zu bezahlen.
Tritt nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Partners ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Partners oder fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gutschriften sind nur mit Warenlieferungen zu verrechnen und können, auch im Insolvenzfall, nicht ausgezahlt werden.
4. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag unserer Bestellungsannahme bzw. dem Eingang der PayPal Zahlung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist.
Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist darf er von dem Abschluss insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht geliefert ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt in unserem Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller voll beglichen sind. Wird der Liefergegenstand durch Verarbeitung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache, so gilt ohne Rücksicht darauf, welche Sache als Hauptsache anzusehen ist, als vereinbart, dass der Besteller uns Miteigentum im Sinne des § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle Forderungen einschließlich der Saldoforderungen eines etwaigen Kontokorrents ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, er bleibt jedoch widerruflich zur Einziehung ermächtigt. Auf Verlangen hat er die Schuldner der abgetretenen Forderungen und die Forderungen zu benennen. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Partner ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
Bei Zahlungsverzug des Partners sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Partners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Partner uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
6. Mängelrüge und Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so verpflichten wir uns, nach unserer Wahl, unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Entdeckung – schriftlich mitgeteilt werden. Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift kann nur bei für uns kostenfreier Rücksendung der zu Recht beanstandeten Ware erfolgen. Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers sind der Höhe nach auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht berücksichtigt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
7. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
8. Technische Änderungen
Technische Änderungen und Änderungen in der Ausführung unserer Produkte behalten wir uns vor.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist in jedem Fall Meinerzhagen. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht Meinerzhagen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmensitz des Bestellers zu klagen.
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
10. Verschiedenes
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingungen zufolge. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt vielmehr diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem Inhalt der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommt.
Stand: 02/23
Busch + Müller KG
Auf dem Bamberg 1
D-58540 Meinerzhagen
Tel. 02354/915-7111
Fax 02354/915-7000
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